Bedingungen

mieten Erweiterung

Beantragung eines Mietwagens für einen im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Eine Verlängerung muss vom Mieter vorab gewährt werden.

Fahrerprofil

Das Fahrzeug darf nur von dem im Vertrag genannten Mieter gefahren werden.
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein für mindestens 2 Jahre besitzen.

Wiederherstellung der Lieferung

Die Lieferung und Abholung des Fahrzeugs kann an dem vom Kunden gewählten Ort erfolgen.
Bei der Lieferung ist ein Kreditkartenabdruck obligatorisch.

Fahrzeugnutzung

Die Benutzung des Fahrzeugs auf unbefestigten Pisten ist verboten.
Das Fahrzeug darf nicht zur Beförderung von Gütern verwendet werden, die gesetzlich verboten sind.

Zahlung

Die Zahlung für die Vermietung kann per Überweisung, Bargeld oder Kreditkarte erfolgen.
Unsere Tarife beinhalten unbegrenzte Kilometer, sie werden auf Basis von 24 Stunden berechnet.
Jede Vermietung von mehr als einem Monat profitiert von sehr günstigen Preisen.

Franchise

Der Selbstbehalt ist der Höchstbetrag, für den der Mieter maximal haftet, wenn das Fahrzeug beschädigt wird oder Diebstahl vorliegt. Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach Fahrzeugkategorie.
Der Selbstbehalt ist nicht komprimierbar und entspricht dem Wert der aktuellen Gebührenordnung. Sie ist nur zahlbar, wenn die Verantwortung des Kunden vorliegt.
Bei Verlust oder Verlust wird der tatsächlich gezahlte Betrag am Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet.

Ohne Anzahlung wird keine Lieferung toleriert.

Franchise-Rückkauf

Für einen täglichen Zuschlag kann der Mieter den Selbstbehalt erwerben: Dieser Kauf deckt das Unfallrisiko ab, immer vertraglich, es wird nur teilweise oder vollständig sein: Ein teilweiser Rückkauf ermöglicht es, den Teil der Franchise zu reduzieren, der bei einem Unfall geregelt werden muss aufgetreten. Eine vollständige Übergabe erlaubt eine vollständige Übernahme der Kosten, die der Mieter für den Schaden verursacht.

Versicherung

Die Fahrzeuge sind alle Risiken versichert. Für alle anderen Schäden als Diebstahl des Fahrzeugs, Feuer, Haftpflicht und beförderte Personen (PAI) bleibt der Fahrer jedoch für den Fall, dass eine teilweise oder vollständige Haftung entsteht, eine beschränkte, nicht rückzahlbare Selbstbeteiligung in der Verantwortung. Für jeden Unfall ist ein Bericht obligatorisch.